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DEHOGA-Klage gegen das Nichtraucherschutzgesetz wird vorerst nicht eingereicht

Da der vom DEHOGA unterstützte Wirt nicht lückenlos nachweisen konnte, dass seine Umsatzeinbrüche allein durch das Rauchverbot verursacht wurden, wird der Deutsche Hotel‑ und Gaststättenverband seine Verfassungsbeschwerde vorerst nicht einreichen. Bisher konnte kein Wirt gefunden werden, der nachweislich durch das Rauchverbot Umsatzeinbrüche erlitten hat.

Quelle: tv-suedbaden.de


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